Landwirtschaft

Mit 89.963 Hektar landwirtschaftlicher Fläche sind in unserem Amtsgebiet 42 Prozent der Fläche landwirtschaftlich genutzt (Landkreis Bad Kissingen 34 Prozent, Landkreis Rhön-Grabfeld 50 Prozent).

In unserer Region prägen 2.537 landwirtschaftliche Betriebe die Kulturlandschaft. Wichtigste Anbaukulturen sind Winterweizen, Winterraps und Wintergerste.

Meldungen

Online-Veranstaltungen
Fachlicher Mittwoch der unterfränkischen Ämter

Panorama Felder und Dörfer Schriftzug Online-Seminar

© magann - Fotolia.com

Die Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ober- und Unterfranken bieten gemeinsame Online-Veranstaltungen an. Sie informieren über aktuelle ackerbauliche Fragen, über Wassermanagement, Ökolandbau, Anbau neuer Kulturen bis hin zu Themen der Diversifizierung.  Mehr

Unbefugte Zutritte
Landwirtschaftliche Betriebe: Wachsam bleiben

Schild mit Aufschrift "Wertvoller Tierbestand. Betreten für Unbefugte verboten"

© Angelika Warmuth

In den vergangenen Wochen haben Berichte über unbefugte Zutritte zu landwirtschaftlichen Betrieben und Stallungen für Verunsicherung gesorgt. Unser Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten nimmt diese Vorfälle ernst und ruft alle Beteiligten zu erhöhter Aufmerksamkeit auf. Teilweise waren Personen mit gefälschten Ausweisen von Selbsthilfeeinrichtungen der Landwirtschaft unterwegs. 

Das raten wir:

  • Aufmerksam bleiben: Lieber einmal mehr nachfragen, wer Zugang zum Hof oder Stall möchte.
  • Ausweise prüfen: Nur bekannten oder eindeutig legitimierten Personen Zutritt gewähren. Vertreterinnen und Vertreter von Behörden, Berufsverbänden und Beratungseinrichtungen können sich jederzeit ausweisen.
  • Verdächtiges melden: Ungewöhnliche oder verdächtige Beobachtungen ernst nehmen und die zuständigen Organisationen informieren.

Düngeverordnung
AVDüV ist unwirksam – rote und gelbe Gebiete sind ab sofort aufgehoben

Landschaft aus der Vogelperspektive: bestimmte Gebiete sind rot und gelb markiert

© LfL

Das Bundesverwaltungsgericht hat am 24.10.2025 festgestellt, dass die Bayerische Ausführungsverordnung zur Düngeverordnung (AVDüV) unwirksam ist. Die Düngeverordnung (DüV) bleibt jedoch bestehen! Für alle Flächen gelten jetzt die "üblichen" Regelungen der Düngeverordnung. Die zusätzlichen Auflagen und Erleichterungen in den roten und gelben Gebieten sind aufgehoben.  

Weitere Infos - LfL Externer Link