Aufruf an Landwirte mit Grünlandflächen
Flächen mit Herbstzeitlosen melden

Blühende Herbstzeitlose

© S. Millonig (LfU)

Auf den Grünlandflächen in den Landkreisen Rhön-Grabfeld und Bad Kissingen stellt die giftige Herbstzeitlose für die Futterproduktion ein Problem dar.

Die unteren Naturschutzbehörden, die Regierung von Unterfranken, das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Bad Neustadt/S und das Biodiversitätszentrum Rhön suchen gemeinsam mit Praktikern nach Lösungen. Aktuell werden Daten erhoben, Landwirtinnen und Landwirte können diese Problemflächen über die unteren Naturschutzbehörden melden.

Meldung an die Unteren Naturschutzbehörden - Meldebögen
Sollten Sie Flächen bewirtschaften auf denen Herbstzeitlose zu finden sind, bitten wir Sie, dies bei den jeweils zuständigen unteren Naturschutzbehörden (uNB) zu melden, die Flächen mittels des unten verlinkten einfachen Erfassungsbogens auf die Schwere des Befalls zu untersuchen und das Ergebnis an die jeweilige uNB weiterzuleiten. Mithilfe dieses Erfassungsbogens soll eine regionale Datengrundlage zur Verbreitung und Häufigkeit der Herbstzeitlosen geschaffen werden, um die Tragweite des Problems und den notwendigen Handlungsbedarf zu identifizieren. Hierfür benötigen wir die tatkräftige und fachkundige Unterstützung der Grünland bewirtschaftenden Landwirte und Landwirtinnen.

Fakten zur Herbstzeitlosen

Herbstzeitlosen – Gefahr im Futter
Die Blüten der Herbstzeitlosen (Colchicum autumnale) verwandeln im Herbst viele unserer hiesigen Wiesen und Weiden in ein zartviolettes Blütenmeer. Sie blühen manchmal schon im August bis in den November hinein. Wer Futter produzieren will, hat damit ein Problem: Jedes Schnittgut, vor allem Heu, Grummet, Silage aber auch gehäckseltes Grünfutter, in dem Herbstzeitlose enthalten ist, darf wegen der starken Giftigkeit der Pflanzen nicht verfüttert werden. Herbstzeitlosen zu bekämpfen und ihrem Wuchs vorzubeugen ist wichtig, um die heimische Futterproduktion zu erhalten. Dabei hilft, dass die Pflanze gut zu bestimmen ist.
Wiese im Frühjahr mit Herbstzeitlosen, noch ohne Blüten

© A. Voll (LfU)

Blätter der Herbstzeitlosen ähneln im Frühjahr denen der Tulpen

© A. Voll (LfU)

Die Herbstzeitlose als ganze Pflanze

© A. Voll (LfU)

Was kann ich als Landwirt vorbeugend tun?
Um zu vermeiden, dass sich die Herbstzeitlose im Grünland etabliert, sollten vor allem Lücken in der Grasnarbe vermieden werden. Treten Lücken auf, sollte dort nachgesät werden. Unterliegt die Fläche einem Schutzstatus, sollte vor der Nachsaat mit der zuständigen Naturschutzbehörde abgesprochen werden, welche Saatmischungen nachgesät werden kann.
Wie kann ich die Herbstszeitlose bekämpfen?
Um der Verbreitung der Herbstzeitlosen entgegenzuwirken und aktuelle Bestände zu bekämpfen, gibt es - je nachdem wie viele Herbstzeitlosen aufkommen - unterschiedliche Methoden. Bei einer geringen Pflanzendichte empfiehlt es sich die Pflanzen mit Knolle (ca. 20 cm im Boden) Anfang Mai auszustechen und ordnungsgemäß zu entsorgen. Diese Methode ist die effektivste, allerdings ist der Aufwand mit zunehmender Pflanzendichte nicht mehr leistbar. Dann sollten Landwirte einen Frühschnitt durchführen oder frühzeitig mulchen, wenn die Samenkapseln bereits weit genug über der Erde sind, um mit abgeschnitten zu werden (meist Ende April/Anfang Mai). Erste Erfolge können bei dieser Methode nach drei Jahren erwartet werden. Des Weiteren führt ein Heuschnitt Anfang Juni über einen Mindestzeitraum von sechs Jahren zu einer deutlichen Reduktion des Herbstzeitlosenbestands. Ebenfalls zu empfehlen ist die Bekämpfung der Blüte im Herbst in Kombination der oben genannten Methoden.
Wohin mit den Herbstzeitlosen?
Grundlegend gilt: Schnittgut, das Herbstzeitlose enthält, darf wegen seiner Giftigkeit, weder als Futter verwendet noch in den Verkehr gebracht werden. Deshalb ist eine ordnungsgemäße Entsorgung von Herbstzeitlosenschnitt wichtig. Bei geringen Mengen ist die Entsorgung im Restmüll zu empfehlen. Übersteigt die Menge die Kapazität der Tonne, sollte das Schnittgut in die nächstgelegene Müllverbrennungsanlage gefahren werden. Ob eine Entsorgung in Kompostier- oder Biogasanlagen möglich ist, wird zurzeit noch untersucht.