Müssen Schutzmaßnahmen ergriffen werden?
Eichenschädlinge in Unterfrankens Wäldern
© Kathrina Schafhauser
Informationsveranstaltung des AELF Bad Neustadt/S vor forstlichem Fachpublikum und Vertretern der Kommunen
Das Amt für Ernährung Landwirtschaft und Forsten Bad Neustadt an der Saale und Vertreter des Waldschutzteams der Landesanstalt für Wald- und Forstwirtschaft (LWF) informierten am 11. und 12. September ein forstliches Fachpublikum und Bürgermeister betroffener Gemeinden Unterfrankens in Rahmen einer Exkursion in den Landkreisen Schweinfurt und Rhön-Grabfeld über das Eichenschadgeschehen in Natura 2000 Gebieten und entsprechenden angemessenen Schutzmaßnahmen gegen Eichenschädlinge.
© Kathrina Schafhauser
Spechtabschläge an der Eichenrinde
Befallene Bestände sind meist vorgeschädigt
Sie empfehlen folgende Vorgehensweise:
- a) Befallene Bäume farblich markieren und Standort dokumentieren (Foto Bohrloch = liegendes D)
- b) Markierte Bäume ggf entnehmen
- c) Markierte Bäume für den Naturschutz (VNP) belassen
Ein weiterer ungebetener Gast in den Eichen: der Eichensplintkäfer
Die Entnahme-Entscheidung ist hier grundsätzlich schwierig. Bisher wurde Bormehl-Austritt als Entnahmekriterium gewertet. Beobachtungen zeigen, dass dies nicht immer zutreffend ist. Auch Eichen mit Bohrmehl überleben, wie das Monitoring der LWF zeigte.
Vor allem helles Bohrmehl bedeutet wirtschaftlichen Schaden, da hier bereits eine Schädigung des Holzkörpers vorliegt. Das bedeutet aber auch, dass hier bereits andere Insekten zu finden sein werden und der Baum evtl. auch für den Naturschutz im Wald belassen werden kann, da kein Risiko mehr von ihm ausgeht.
Hinweis der LWF an Waldbesitzende: Abwarten statt Abholzen
Wenn Sanitärhiebe durchgeführt werden, sollte das Holz konsequent mindestens 500 m außerhalb des Waldes gelagert werden. Für stark beeinträchtigte Eichenbestände wird sich eine gesteigerte Dringlichkeit in der Verjüngung der Bestände ergeben.