Müssen Schutzmaßnahmen ergriffen werden?
Eichenschädlinge in Unterfrankens Wäldern

Gruppe von Personen im Halbkreis stehend, auf einer WaldlichtungZoombild vorhanden

© Kathrina Schafhauser

Informationsveranstaltung des AELF Bad Neustadt/S vor forstlichem Fachpublikum und Vertretern der Kommunen

Das Amt für Ernährung Landwirtschaft und Forsten Bad Neustadt an der Saale und Vertreter des Waldschutzteams der Landesanstalt für Wald- und Forstwirtschaft (LWF) informierten am 11. und 12. September ein forstliches Fachpublikum und Bürgermeister betroffener Gemeinden Unterfrankens in Rahmen einer Exkursion in den Landkreisen Schweinfurt und Rhön-Grabfeld über das Eichenschadgeschehen in Natura 2000 Gebieten und entsprechenden angemessenen Schutzmaßnahmen gegen Eichenschädlinge.

Vom Specht  an Baumrinde abgeklopfte Stellen verteilt auf einem EichenstammZoombild vorhanden

© Kathrina Schafhauser
Spechtabschläge an der Eichenrinde

Seit dem Jahr 2000 ist in den warm-trockenen Regionen Unterfrankens ein zunehmender Befall von rinden- und holzbrütenden Insekten in Eichen- und Eichenmischbeständen zu beobachten. Das „Eichenschadgeschehen“ ist damit ein Thema auf der Fläche geworden. Da es sich bei Eichenwäldern oft um einen Lebensraumtyp handelt, spielen auch immer Artenschutz und Naturschutz eine Rolle: Vor allem in Bezug auf den Eichen-Lebensraumtyp im Natura 2000 Gebiet stellt sich die Frage, ob zum Schutz des Lebensraumtyps Maßnahmen ergriffen werden müssen“.

Befallene Bestände sind meist vorgeschädigt

Die Fachleute der LWF beobachteten früher eher punktuell auftretende Schäden in Unterfranken. Mittlerweile befürchten sie, dass es zu einer flächigen Schädigung kommen könnte. Der Zweipunkt- Eichenprachtkäfer ist hier, ganz klassisch, ein Sekundärschädling. Die befallenen Bestände sind also meist von abiotischen Vorschädigungen und sonstigen Rindenbrütern betroffen. In Unterfranken können die Kollegen der LWF kein „einheitliches Bild“ vorfinden, deshalb halten sie auch kein einheitliches Vorgehen von Forst- und Waldbesitzerseite für möglich. „Es ist elementar, den Zweipunkt-Eichenprachtkäfer von anderen Eichenschädlingen unterscheiden zu können um entsprechend zu handeln“, so die Fachleute des Institutes.

Sie empfehlen folgende Vorgehensweise:

  • a) Befallene Bäume farblich markieren und Standort dokumentieren (Foto Bohrloch = liegendes D)
  • b) Markierte Bäume ggf entnehmen
  • c) Markierte Bäume für den Naturschutz (VNP) belassen
Zur Einschätzung des Befalls durch Zweipunkt-Eichenprachtkäfer geben sie zusätzlich zu bedenken, dass dieser nur eine Generation in zwei Jahren entwickelt. 2024 fliegen also die Käfer aus, die sich 2022 eingebohrt haben.

Ein weiterer ungebetener Gast in den Eichen: der Eichensplintkäfer

In jüngeren Eichenbeständen findet sich häufig auch der Eichensplintkäfer. Bei Befall stirbt die Krone von außen ab, es sind Zweigabsprünge rund um den Baum zu erkennen. Flächig können sich z.T. zimmergroße Bestandteile finden, die durch den Splintkäfer abgestorben sind.

Die Entnahme-Entscheidung ist hier grundsätzlich schwierig. Bisher wurde Bormehl-Austritt als Entnahmekriterium gewertet. Beobachtungen zeigen, dass dies nicht immer zutreffend ist. Auch Eichen mit Bohrmehl überleben, wie das Monitoring der LWF zeigte.

Vor allem helles Bohrmehl bedeutet wirtschaftlichen Schaden, da hier bereits eine Schädigung des Holzkörpers vorliegt. Das bedeutet aber auch, dass hier bereits andere Insekten zu finden sein werden und der Baum evtl. auch für den Naturschutz im Wald belassen werden kann, da kein Risiko mehr von ihm ausgeht.

Hinweis der LWF an Waldbesitzende: Abwarten statt Abholzen

Insgesamt rät die LWF zu besonnenem Handeln. Salopp formuliert gilt „abwarten statt abholzen“. Hoffnung gibt auch das regenreiche Jahr 2024, indem verglichen zu den Vorjahren eher ungünstige Bedingungen für eine massive Prachtkäferentwicklung herrschten.

Wenn Sanitärhiebe durchgeführt werden, sollte das Holz konsequent mindestens 500 m außerhalb des Waldes gelagert werden. Für stark beeinträchtigte Eichenbestände wird sich eine gesteigerte Dringlichkeit in der Verjüngung der Bestände ergeben.