Anordnung zur Überwachung und Bekämpfung der Borkenkäfer

Borkenkäfer Stehendbefall
Auf Antrag der Bayerischen Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft in Freising hat die Regierung von Unterfranken eine Anordnung zur Überwachung und Bekämpfung der Nadelholzborkenkäfer (Buchdrucker, Kupferstecher, Lärchenborkenkäfer und Nordischer Fichtenborkenkäfer) erlassen. Diese ist am 29.01.2019 in Kraft getreten und gilt bis 31.12.2023.

Gefährdungs- und Befallsgebiete

Nadelwälder (Rein- und Mischbestände), sowie die Grundstücke, auf denen innerhalb einer Entfernung von 500 m von diesen Wäldern unentrindetes Nadelholz lagert, sind Gefährdungs- und Befallsgebiete.

Daraus ergeben sich für Eigentümer und Nutzungsberechtigte folgende Konsequenzen:

  • Im Zeitraum vom 01.10. bis 31.03. sind Wälder und Grundstücke einschließlich dort lagernder Walderzeugnisse mindestens einmal auf Käferbefall zu kontrollieren.
  • In der Zeit vom 01.04. bis 30.09. ist die Kontrolle auf Käferbefall mindestens im Abstand von 4 Wochen vorzunehmen.
  • Bei festgestelltem Borkenkäferbefall ist sofort die zuständige Untere Forstbehörde (Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten) zu verständigen.
  • Borkenkäferbefall ist sachkundig, nach guter fachlicher Praxis und sachgemäß nach dem Stand der Technik unverzüglich und wirksam zu bekämpfen oder durch einen Dritten bekämpfen zu lassen.
  • Zuwiderhandlungen können mit einer Geldbuße geahndet werden.

Kontakt

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Förster/in.

Örtliche Zuständigkeiten der Forstreviere